Vor Ort - Videosprechstunde - Hausbesuche
Die Behandlung erfolgt privatärztlich und wird nach der GOÄ abgerechnet. Die Kosten werden in der Regel über die private Krankenversicherung erstattet. Gesetzlich Versicherte finanzieren die Behandlung als Selbstzahler. Ggf. erfolgt eine individuelle Honorarvereinbarung.
Sollten Sie zu einem Termin nicht erscheinen können, bitten wir Sie, schnellstmöglich - mindestens 24h vorher - abzusagen. Wir arbeiten entsprechend unseres Konzeptes bewusst mit lang getakteten Terminen, die jedoch i.d.R. bei kurzfristiger Absage nicht nachbesetzt werden können. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen behalten wir uns deshalb vor, die Kosten einer Beratungsdauer entsprechend der geplanten Termindauer gemäß GOÄ A30 oder A31 in Rechnung zu stellen.
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